Beitragsordnung gemäß § 5 der Satzung
Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen jährlichen Förderungsbeitrag zu leisten, der im ersten Vierteljahr des Geschäftsjahres an die Kasse der Vereinigung zu entrichten ist. Die Höhe des Förderungsbeitrages wird in einer gesonderten Beitragsordnung festgelegt. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
In der ordentlichen Mitgliederversammlung der Vereinigung am Donnerstag, den 9. Oktober 2003 wurde die Beitragsordnung ab 01.01.2004 einstimmig angenommen.