Beitragsordnung gemäß § 5 der Satzung

Jedes Mitglied verpflichtet sich, einen jährlichen Förderungsbeitrag zu leisten, der im ersten Vierteljahr des Geschäftsjahres an die Kasse der Vereinigung zu entrichten ist. Die Höhe des Förderungsbeitrages wird in einer gesonderten Beitragsordnung festgelegt. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

In der ordentlichen Mitgliederversammlung der Vereinigung am Donnerstag, den 9. Oktober 2003 wurde die Beitragsordnung ab 01.01.2004 einstimmig angenommen.

1. Unternehmen (Mindestbeitrag)

500,00 EUR bis 10 Mio. EUR Umsatz
1.000,00 EUR über 10 – 50 Mio. EUR Umsatz
2.500,00 EUR über 50 – 125 Mio. EUR Umsatz
3.750,00 EUR über 125 – 250 Mio. EUR Umsatz
5.000,00 EUR über 250 Mio. EUR Umsatz

2. Einzelmitglieder (Mindestbetrag)

100,00 EUR

Möchten Sie Mitglied werden?

Hier finden Sie das entsprechende Formular als PDF zum Download.